Lesenswerte Informationen für Grenzgänger



Menschen, die ihr Leben als sogenannte Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz bestreiten, haben einiges zu beachten. Behördliche Richtlinien, welche in einem Staat Gültigkeit besitzen, können in einem anderen Fall anders aussehen. Um möglichst viel Geld einzusparen, ist es lohnenswert, Vergleiche anzustellen.
Das trifft zum Beispiel auch bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung zu. Alle in der Schweiz wohnenden Grenzgänger sind krankenversicherungspflichtig. So schreibt es das Krankenversicherungsgesetz der Schweiz vor (genannt KVG). Weiterhin ist entscheidend, dass Schweizer ihre Krankenversicherung selber abwickeln müssen. Anders als in Deutschland, muss sich der Schweizer Arbeitgeber nicht beteiligen. Einen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht in der Schweiz.
In Deutschland lebende Grenzgänger können sich jedoch innerhalb einer dreimonatigen Frist von dieser Pflicht befreien lassen. Bestimmte Vorgaben werden dafür vorausgesetzt.
Die Befreiungsfrist beginnt mit Antritt des Beschäftigungsverhältnisses. Alle hier wohnenden Arbeitnehmer haben dann die Option, einen Befreiungsantrag zu stellen. Um sich befreien zu können, muss man über einen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen. Dabei muss diese Versicherung zumindest grundlegende Leistungen decken. Ebenfalls von Bedeutung ist, dass die Krankenversicherung sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz gültig ist.
Der Grenzgänger hat eine bestimmte Auswahlmöglichkeit, bezogen auf den passenden Versicherungstarif. Er könnte sich etwa für eine gesetzliche Versicherung entscheiden, oder aber eine private Versicherung abschließen. Einer schweizer Krankenversicherung beizutreten ist natürlich ebenso möglich. Eine vierte Möglichkeit gibt es auch noch: Diese lautet Modell Mondial. Ein anderes interessantes Modell, das einen Schutz bietet, der auf die Umstände von Grenzgängern ausgerichtet wurde.
Es ist in jedem Fall angebracht, sich auch um einen individuellen Beratungstermin bei Fachleuten zu kümmern. Alle anderen Formalitäten sollten zukünftige Grenzgänger ebenso rechtzeitig erledigen. Negative Folgen aufgrund verpasster Fristen können somit schon im Vorfeld ausgeschlossen werden. Sobald dem Grenzgänger ein guter und anerkannter Versicherungsschutz zur Verfügung steht, folgt noch der schriftliche Antrag auf Befreiung. Dieses Schriftstück muss dann noch an den jeweils verantwortlichen Kanton verschickt werden.

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Lesenswerte Informationen für Grenzgänger ist Beitrag Nr. 684
Autor:
fosforito am 6. November 2008 um 08:31
Kategorie:
Versicherungen
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