gesetzliche Krankenversicherung
Das gegenwärtige Gesundheitssystem und Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland sieht eine gewisse Grundversicherung vor, zu der neben der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung auch die gesetzliche Krankenversicherung gezählt wird.
Daher ist jeder Angestellte und arbeitende Bürger, sowie auch deren nächsten Familienangehörigen automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, so fern er nicht eine private Krankenversicherung besitzt. Der Vorteil der gesetzlichen Kassen besteht darin, dass sie auf der Basis einer Solidarität beruhen, die im Vergleich zu den privaten Krankenversicherungen keine individuellen Beitragssätze aufgrund bestehender körperlichen Beschwerden oder Beeinträchtigungen des Versicherten vorsieht. Dies ist vor allem in Hinblick auf die zahlreichen chronisch Erkrankten ein wesentlicher Vorteil, da sich hier die Beitragssätze der privaten Anbieter schnell ins Unermessliche schrauben.
Dies lässt sich aus der Tatsache schlussfolgern, dass die jeweiligen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einer festgelegten Bemessungsgrenze unterliegen, und daher prozentual vom jeweiligen Einkommen berechnet werden. Dieser Prozentsatz ist jedoch für alle Versicherten gleich, wobei man jedoch individuelle Zuzahlungen bei diversen Medikamenten und ärztlichen Behandlungen leisten muss. Im Gegensatz zu den privaten Versicherungen ist jedoch bei der gesetzlichen Krankenversicherung die alternative Heilmethode nicht vorgesehen, wobei dies besonders im Interesse mancher Versicherungsnehmer steht.
Jedoch lässt sich ergänzend anführen, dass das gegenwärtige System der gesetzlichen Krankenkasse in heimischen Gefilden ein weitaus umfangreicheres Repertoire besitzt, als in zahlreichen anderen Ländern.