Die Versicherungspflichtgrenze ist eine wichtige Hürde



Für die kommenden Gehaltsverhandlungen kann es sich lohnen, sehr genau auf die ausgehandelten Konditionen zu achten, nämlich genau dann, wenn das aktuelle Einkommen knapp unterhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Dieser Schwellenwert wird vom Gesetzgeber jährlich neu festgelegt und an die statistische Einkommensentwicklung gekoppelt. Wer 3 Jahre oberhalb dieser Grenze einnimmt, kann die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich in einer Privaten Krankenversicherung versichern. Der Vergleich fördert viele bestechende Vorteile zugunsten der PKV und für solche Personen zutage, die eine Wahlfreiheit haben und sich mit den Unterschieden der beiden Versicherungsformen, ihren Leistungen und der Beitragsgestaltung beschäftigen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden die Beiträge in Abhängigkeit vom monatlichen Einkommen berechnet und weisen keinen Bezug zu den in Anspruch genommenen Leistungen oder zu den vorhandenen Risiken, die von allen gesetzlichen Versicherungsnehmern zu tragen sind. Ein Beispiel ist der Risikostrukturausgleich, der die höhere Inanspruchnahme von besonders gefährdeten Berufsgruppen wie Bergleute oder Stahlarbeiter, in einer GKV ausgleicht und auf alle Krankenkassen umlegt, egal wie wirtschaftlich oder unwirtschaftlich diese mit den Beiträgen der eigenen Mitglieder gewirtschaftet haben. Anders die Private Krankenversicherung, hier wird der Beitrag anhand des Alters und Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers errechnet. Ebenso richtet sich der Beitrag direkt nach den versicherten Leistungen, ein Leistungsbezug ist also, im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen gegeben und damit die aktive Steuerungsmöglichkeit des Versicherungsnehmers. Das eigene Verhalten wirkt sich direkt und unmittelbar auf die Höhe der monatlich zu entrichtenden Beiträge für die PKV aus, und wer besonders gesundheitsbewusst handelt und kleinere Rechnungen im Jahr nicht bei seiner Krankenversicherung einreicht, sondern selber übernimmt, kann von den Beitragsrückerstattungsmodellen der PKV profitieren und sogar Geld zurückerhalten, statt es nur zu sparen. Hinzu kommen die vergleichsweise höheren Erstattungssätze für gleiche Leistungen beim Arzt, die größere Wahlfreiheit bei der Suche nach einem Arzt oder einer Klinik, der Wegfall der Praxisgebühr im Quartal und einige Vorteile mehr.

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Die Versicherungspflichtgrenze ist eine wichtige Hürde ist Beitrag Nr. 474
Autor:
findur am 1. Juli 2008 um 15:02
Kategorie:
Gesundheit
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