Bedeutung eines lückenlos geführten Bonusheft bei den Kosten für den Zahnersatz
1989 wurde das so genannte Bonusheft eingeführt. Eingetragen wird in dieses Bonusheft jeder Zahnarztbesuch. Hat man ein Bonusheft, kann man für den Fall dass man einen Zahnersatz benötigt, richtig Geld sparen. Und so geht es: Das Bonusheft soll zunächst einmal jeden persönlich anhalten regelmäßig zum Zahnarzt zu gehen und seine Zähne untersuchen zu lassen. Darüber hinaus muss man aber auch viel selbst tun – die tägliche Mundhygiene gehört dazu. Sollte man trotz großer Selbstdisziplin und regelmäßiger Kontrolle beim Zahnarzt kann
es dennoch vorkommen, dass sich im Laufe der Zahnbehandlung herausstelle, dass man einen Zahnersatz benötigt.
Diese Diagnose hat für den Versicherten in der GKV zur Folge, dass dies eine erheblich finanzielle Belastung mit sich bringt, denn nach dem seit Anfang 2005 geltenden befundsbezogenen Erstattungssystem bei Zahnersatz, bezieht sich der Kostenzuschuss der Krankenkasse auf den Befund, nicht mehr wie bei dem bis Ende 2004 geltenden Erstattungssystem auf das vom Versicherten gewählten Therapiemittel.
Möchte der Versicherte einen höherwertigen Zahnersatz, muss er den Mehrbetrag selbst
zahlen. Hat ein Versicherten hingegen wiederum ein lückenlos geführtes Bonusheft vorzuweisen, wird er im Falle einer derartigen Zahnbehandlung von seiner Krankenkasse dadurch belohnt, dass diese einige Prozent zusätzlich der im Heil- und Kostenplan veranschlagten Kosten übernehmen, dieser beträgt 20%, aber nur dann wenn der Versicherte über fünf Jahre hinweg ein lückenlos geführtes Bonusheft vorzuweisen hat, dass heißt in dieser Zeit mindestens einmal im Jahr beim Zahnarzt gewesen ist und Kontrolluntersuchungen durchführen ließ. Wenn ein Versicherter sogar über sein Bonusheft 10 Jahre vorweisen kann, erhält er von der Krankenversicherung 30% mehr Zuschuss.
Sabrina Fries
sabrina.fries@googlemail.com