Wer kann „riestern“?



In den letzten Jahren nimmt die Zahl derer, die sich für eine private Altersvorsorge nach Riester interessieren immer mehr zu. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, denn gerade diese Altersvorsorge bietet jede Menge positiven Nutzen für den Anleger, angefangen von der garantierten lebenslangen Rente über die steuerlichen Vorteil bis hin zum flexiblen Rentenbeginn. Ein weiterer, wirklich großer Vorteil ist auch die so genannte Hartz IV-Sicherheit. Dies bedeutet, dass Geld, welches im Rahmen der Altersvorsorge nach Riester angespart wurde, nicht dazu verwendet werden darf, die derzeitigen Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Wer aber kann denn eigentlich in den Genuss kommen, die Riester Altersvorsorge zu nutzen? Der Personenkreis ist ziemlich groß, denn neben dem üblichen pflichtversicherten Arbeitnehmer können auch der Beamte und der Beschäftigte im öffentlichen Dienst hierüber seinen Lebensabend absichern. Die Personengruppe aber umfasst noch wesentlich mehr Menschen, denn auch Auszubildende, Eltern in der Kindererziehungszeit und Wehr- und Zivildienstleistende kommen in den Genuss der Förderung vom Staat, wenn sie sich für die Riester Rente entscheiden. Da der Personenkreis in der Tat sehr groß ist, dürfte dies auch eindeutig, neben den hohen Fördermöglichkeiten, ein Grund sein, warum sich immer mehr Menschen zu einer Altersvorsorge im Sinne der Riester-Förderung entscheiden. Allein im letzten Jahre gab es rund 600.000 Neuabschlüsse, eine Zahl, der wohl nichts weiter hinzuzufügen ist.

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Wer kann „riestern“? ist Beitrag Nr. 408
Autor:
Momo am 26. Mai 2008 um 09:40
Kategorie:
Finanzen
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