Was tun bei Kreditkartenverlust?
Der Einsatz von Kreditkarten wird hierzulande immer beliebter. War die Nutzung des Plastikgeldes früher ausschließlich Firmenkunden und besser betuchten Privatkunden vorbehalten, so kann heutzutage fast jeder Erwachsene und sogar Jugendliche seine eigene Kreditkarte beantragen. Dabei entstehen teilweise noch nicht einmal laufende Kosten, da immer mehr Anbieter dazu übergehen, die Kreditkarte kostenlos anzubieten oder aber kostenlos zum Girokonto zur Verfügung zu stellen. Und je mehr Kreditkarten im Umlauf sind, desto häufiger kommt es vor, dass diese gestohlen werden oder sonst wie abhanden kommen. Doch wie sollte man sich nun im Fall eines Kreditkartenverlustes verhalten? Als erstes sind zwei Dinge zu tun: Karte sperren und danach Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Sperrung der Kreditkarte sollte dabei als allererstes erfolgen, denn je schneller die Kreditkarte gesperrt ist, umso weniger Schaden kann damit angerichtet werden. Zur Sperrung einer Kreditkarte benötigen Sie die Kreditkartennummer und das Datum der Gültigkeit der Karte. Beide Angaben finden Sie auf der Vorderseite ihrer Kreditkarte. Um nach dem Diebstahl oder Abhandenkommen trotzdem an diese Angaben zu gelangen, sollten sie immer getrennt von der Kreditkarte aufbewahrt werden. Am einfachsten geht das mit einer Kopie der Karte über ein handelsübliches Kopiergerät oder Sie schreiben die Daten auf einen Zettel, den Sie irgendwo sicher verwahren. Für die meisten Kreditkarten gibt es in Deutschland eine zentrale Rufnummer zur Sperrung. Unter 116 116 können Kunden ihre abhanden gekommene Kreditkarte sperren lassen. Aus dem Inland heraus ist diese Rufnummer kostenlos. Da aber nicht alle Anbieter diesen Sperrnotruf unterstützen, sollten sich Kunden die für ihre Kreditkarte gültige Rufnummer zur Kreditkartensperrung am besten bei den kopierten Daten der Kreditkarte oder im Portemonaie hinterlegen. So können sie im Schadensfall schnellstmöglich eine Sperrung veranlassen und damit den Missbrauch der Kreditkarte verhindern. Erst danach sollte bei Diebstahl der Karte eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erfolgen.