Mini GmbH
Die Mini GmbH kommt. Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, kurz MoMiG, den Weg für die Mini-GmbH frei gemacht. In Zukunft können Unternehmer mit nur einem Euro Stammkapital in Deutschland eine Mini GmbH, offiziell lautet der Name haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, gründen. Stimmt der Bundesrat dem Gesetz wie vorgesehen zu, so können ab November 2008 Existenzgründer den Weg in die Selbständigkeit wagen.
Stammkapital
Die Mini GmbH benötigt zum Zeitpunkt der Eintragung einen Euro an Stammkapital, Sacheinlagen sind hierbei nicht möglich. Ähneln tut die Mini-GmbH in diesem Punkt der englischen Limited.
Rücklagen
Sinn und Zweck der Einführung der Mini-GmbH war es, Existenzgründern eine Chance zu geben, ohne private Haftung unternehmerisch tätig zu werden. Allerdings soll die Mini-GmbH kein Freischein für riskante Geschäfte sein, daher hat der Gesetzgeber eine Art Auflage vorgesehen. Jedes Jahr muss ein Viertel des Gewinnes in das Stammkapital fließen. Dies muss so lange geschehen, bis die Grenze von 25.000 Euro erreicht worden ist.
Kosten
Die Kosten für die Gründung einer Mini-GmbH sind abhängig von der Höhe des Stammkapitals. Je niedriger das Stammkapital, desto weniger Kosten fallen auch für die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages an. Wird ein Stammkapital von einem Euro gewählt, so sollen sich die Kosten für die Gründung auf ca. 150 Euro belaufen.
Für Gründungen, bei denen maximal drei Gesellschafter beteiligt sind, hat der Gesetzgeber ein Musterprotokoll vorgesehen. Dieses Musterprotokoll beinhaltet eine Satzung, eine Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellung. Dieses Protokoll muss notariell beurkundet werden.
Existenzgründer sollten sich also überlegen, ob sie mit dem Schritt in die Selbständigkeit noch bis Herbst 2008 abwarten.