Hypothek – keine Zwangshypothek
Viele Menschen verwechseln die „normale“ Hypothek mit der Zwangshypothek, weil sie sich einfach mit diesen rechtlichen Dingen nicht so gut auskennen. Hier soll ein kleiner Überblick geschafft werden, damit man zukünftig die Unterschiede etwas genauer sehen kann. Eine Zwangshypothek ist eine Schuldsumme, die in Form einer Eintragung im Grundbuch gesichert wird, sprich der Gläubiger, welchem man etwaige Geldbeträge schuldet, kann nach Erlangung eines Titels diesen in Form einer Zwangshypothek auf das Grundstück sowie das Haus eintragen lassen. Dies bedeutet, dass der Gläubiger nunmehr die Macht hat, eine Zwangsversteigerung des Hauses sowie des Grundstücks vornehmen zu lassen. Ganz klare Sache, dass bei einer Zwangsversteigerung der Geldwert weit herunter geht, dennoch ist das Ganze möglich, so dass der Gläubiger dann sein Geld bekommt. Bei einer „normalen“ Hypothek handelt es sich einfach um die Absicherung der Bank, welche einem zum Kauf des Grundstücks bzw. Bau des Eigenheims das entsprechende Darlehen bewilligt hat. Solange man fein säuberlich die Raten für das Darlehen begleicht, kann einem hier auch nichts passieren, so dass man auch nicht von der Bank gezwungen werden kann, das Haus zu verkaufen. Sollte die Bank jedoch aufgrund Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners den Kreditvertrag aufkündigen und den restlichen Betrag fällig stellen, ist es möglich, dass ein Zwangsversteigerungstermin von der Bank beantragt wird, dies in der Regel ohne neuerliches Verfahren, weil die Eintragung im Grundbuch steht.