Das Monatsende



Geht ein Arbeitnehmer ein Angestelltenverhältnis ein, so bezieht er am Ende des Monats ein Gehalt. Wie dieses errechnet wird, kann im Folgenden nachgelesen werden. Es gibt im Internet eine Reihe von Seiten, die einen Gehaltsrechner aufweisen. Hier gibt man das Bruttogehalt ein. Nun kann man einstellen, wie viele Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Als Beispiel sei hier ein Kind eingetragen. Wichtig ist, dass nicht vergessen wird, das Bundesland einzugeben, in dem der Arbeitnehmer arbeitet, denn die Krankenkassen der Bundesländer haben unterschiedliche Prozentsätze. Hier in diesem Beispiel lebt der Arbeitgeber in einem kleinen Ort in Brandenburg. Dann wird in den Gehaltsrechner noch eingetragen, ob der Arbeitnehmer einer Konfession angehört und somit Kirchensteuerpflichtig ist. Die Fragen nach der Rentenversicherungspflicht und der Kinder wird entweder mit “Ja” oder mit “Nein” beantwortet. Letztlich wird hier noch das Geburtsjahr eintragen. Mit einem Klick auf “berechnen” erscheint ein weiteres Fenster, dem man entnehmen kann, was dem Arbeitnehmer als Nettogehalt übrig bleibt.

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Das Monatsende ist Beitrag Nr. 322
Autor:
silvie am 30. April 2008 um 09:59
Kategorie:
Finanzen
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