Gitterroste
Gitterroste sind Konstruktionselemente zur Überdeckung von Öffnungen. Sie finden u.a. Verwendung innerhalb oder außerhalb von Gebäuden. Oft sind zum Zweck der Lichtdurchlässigkeit mit Öffnungen bzw. Löchern versehen. (z.B. Lichtgitterroste oder Lichtschachtgitter). Viele Gitterroste bestehen aus Flachprofilen aus verzinktem Stahl bzw. mit beschichteten Oberflächen. Angeschweißte Profile aus verzinktem Stahl an den Rändern der Gitterroste dienen der Erhöhung der Stabilität. Um das Abheben der Gitterroste bei verschiedenen Belastungen zu verhindern, sind sie meist mit mindestens vier Verschraubungen gesichert. Neben den Gitterrosten aus verzinktem Stahl werden auch Gitterroste aus Edelstahl, Aluminium bzw. aus Glasfaserverstärktem Kunststoff GFK produziert. Einsatzbereiche für Gitterroste sind Industriebauten wie zum Beispiel Chemiewerke, Kraftwerksanlagen oder Tagebaugroßgeräte. Vielfach bestehen Außentreppenanlagen als Havarie- oder Brandschutztreppen aus diesem Werkstoff. Hierbei ist es vorteilhaft, dass Schnee oder Regen durch die Roste hindurchfallen und keine Entwässerung erforderlich wird. Ebenso bleiben die Roste schneefrei und sichern auch im Winter eine gute Begehbarkeit der Treppenanlagen. Diese Vorzüge führen auch zur Verwendung von Gitterrosten für Plattformen auf Aussichts- oder Funktürmen. Im Eigenheimbau finden Gitterroste bei der Überdeckung von Kellerschächten Anwendung. Hier ist die Lichtdurchlässigkeit für die darunter liegenden Kellerfenster gewünscht, aber auch der wirksame Einbruchsschutz durch die mechanische Befestigung der Lichtgitter. Gitterroste werden seit dem Jahr 1929 industriell unter der Bezeichnung Lichtgitterrost gefertigt. Die Verwendung von Gitterrosten aus GFK Glasfaserverstärktem Kunststoff eröffnet die Einsatzmöglichkeit in Bereichen, in denen eine erhöhte Korrosionsbeständigkeit erforderlich ist. Anwendungsbereiche sind u.a. Betriebe der Chemischen Industrie.